Grundabmessungen der Fahrzeuge

Die Grundabmessungen der Fahrzeuge dienen der eindeutigen Bestimmung der einheitlich definierten Abmessungen.

Die Grundabmessungen der Fahrzeuge sind in der Norm ISO 612-1978 – „Abmessungen von Straßen(motor)fahrzeugen und deren Anhängern – Benennungen und Definitionen.“ festgelegt. Zu deren richtigen und objektiven Bestimmung muß man während der Messung die festgelegten Grundvoraussetzungen einhalten.

Annahmen zur Bestimmung der Grundmaße:

1 – das Fahrzeug muss sich auf einer waagerechten Ebene befinden
2 – das Fahrzeug ist mit dem zulässigen  Gesamtgewicht oder dem Leergewicht beladen
3 – das Fahrzeug befindet sich im Ruhezustand, seine Räder und der Lenkmechanismus sind gerade ausgerichtet
4 – die Reifen sind  befüllt entsprechend der Vollbelastung des Fahrzeuges
5 – das Fahrzeug hat das standardmässige Zubehör, Ausrüstung und Ausstattung

Grundabmessungen der Fahrzeuge

A – Radstand G – Fahrzeugbreite ohne / mit Spiegeln
B – Gesamtlänge des Fahrzeuges H – Fahrzeughöhe
C – vorderer Überhang J – Bodenfreiheit
D – hinterer Überhang K – vorderer Überhangwinkel
E – Spurweite Vorderräder L – hinterer Überhangwinkel
F – Spurweite Hinterräder  

Quelle: